- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
CVW-Jugendkonto
Das Girokonto für junge Kunden
Das mitwachsende CVW-Jugendkonto bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: Online-Banking, Geld abheben im In- und Ausland, bargeldlos mit der CVW-girocard bezahlen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.
Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Student. Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem CVW-Jugendkonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem CVW-Jugendkonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer CVW-girocard bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben kostenlos Geld an unseren Automaten ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer CVW-girocard.
Ansparkonto für Kinder
Das CVW-Jugendkonto ist ein Konto, das mitwächst. Für Kinder wird es in der Funktion eines Ansparkontos eingerichtet. So können schon ab der Geburt Eltern und Verwandte Geldgeschenke wie auf ein Sparkonto einzahlen. Die Vorteile dabei: Das Guthaben wird verzinst und die IBAN bleibt erhalten, wenn die Funktionen des Kontos in den späteren Lebensphasen geändert bzw. erweitert werden.
"Lernkonto" – den Umgang mit Geld lernen
Die Eltern bestimmen, welche Möglichkeiten ihr Nachwuchs mit dem Konto haben soll. Sie entscheiden, wann die Sparfunktion des Kontos erweitert wird. Dadurch wird das bisherige Ansparkonto in ein "Lernkonto" umgewandelt. Die jungen Kunden bekommen ihre eigene Bankkarte, mit der sie in den Filialen über ihr Guthaben verfügen können. Den Überblick behalten sie durch die Kontoauszüge.
Mehr Flexibilität für Jugendliche
Jugendliche lernen, mit ihrem Guthaben selbstständig umzugehen. Aus dem "Ansparkonto" für Kinder über das "Lernkonto" für junge Kunden wird dann unter der gleichen IBAN ein Girokonto mit vielfältigen Möglichkeiten. Damit sind nun beispielsweise Überweisungen, das Aufladen des Guthabens des Prepaid-Handys, das bargeldlose Bezahlen mit der CVW-girocard oder Online-Banking möglich. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
Konditionen
Kontoführungsentgelt | 0,00 EUR im Monat |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Buchungsposten Entgelt | |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Bezugszeitraum für Preis | Monat |
sämtliche Buchungen | |
Preis pro Posten | 0,00 EUR |
Habenzins | |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Zinssatz | Saldo |
---|---|
0,20 % p. a. (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) |
0,01 - 2000,00 EUR |
0,10 % p. a. (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) |
ab 2000,01 EUR |
Hinweis: Der Habenzins gilt anteilig bis zum jeweiligen Saldo. | |
Sollzins |
14,327 % p. a. |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Überziehungszins | 14,327 % p. a. |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Versand | 0 EUR |
Versandart | SB-Auszug |
Versandrhythmus | Täglich |
Das CVW-Jugendkonto ist für Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum Beginn des 27. Lebensjahres.
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch Geld überweisen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Bitte beachten Sie auch die Entgeltinformationen gem. Zahlungskontengesetz.