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Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Student? Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem CVW-Jugendkonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem CVW-Jugendkonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer CVW-girocard debit bargeldlos.
- Bankgeschäfte digital im OnlineBanking oder mit der Banking App erledigen.
- Kontoauszüge bequem online abrufen.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben kostenlos Geld an unseren Automaten ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer CVW-girocard debit
Für jedes Alter geeignet
Ansparkonto für Kinder
Das CVW-Jugendkonto ist ein Konto, das mitwächst. Für Kinder wird es in der Funktion eines Ansparkontos eingerichtet. So können schon ab der Geburt Eltern und Verwandte Geldgeschenke wie auf ein Sparkonto einzahlen. Die Vorteile dabei: Das Guthaben wird verzinst und die IBAN bleibt erhalten, wenn die Funktionen des Kontos in den späteren Lebensphasen geändert bzw. erweitert werden.
"Lernkonto" – den Umgang mit Geld lernen
Die Eltern bestimmen, welche Möglichkeiten ihr Nachwuchs mit dem Konto haben soll. Sie entscheiden, wann die Sparfunktion des Kontos erweitert wird. Dadurch wird das bisherige Ansparkonto in ein "Lernkonto" umgewandelt. Die jungen Kunden bekommen ihre eigene Bankkarte, mit der sie in den Filialen über ihr Guthaben verfügen können. Den Überblick behalten sie durch die Kontoauszüge.
Mehr Flexibilität für Jugendliche
Jugendliche lernen, mit ihrem Guthaben selbstständig umzugehen. Aus dem "Ansparkonto" für Kinder über das "Lernkonto" für junge Kunden wird dann unter der gleichen IBAN ein Girokonto mit vielfältigen Möglichkeiten. Damit sind nun beispielsweise Überweisungen, das Aufladen des Guthabens des Prepaid-Handys, das bargeldlose Bezahlen mit der CVW-girocard debit oder Online-Banking möglich. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
1) Hinweis: Der Habenzins gilt anteilig bis zum jeweiligen Saldo.
Neue Regelungen
Für die CVW-Privatbank AG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die CVW-Privatbank AG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der – wie bisher schon – unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der CVW-Privatbank AG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der CVW-Privatbank AG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben,
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben,
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.