- Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend
- Individuelle Laufzeit
- Zugriff auf Ihr Geld bleibt möglich
CVW-Zuwachssparen
Geld mit steigenden Zinsen wachsen lassen
Legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Unser CVW-Zuwachssparen bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.
So funktioniert das CVW-Zuwachssparen
Legen Sie Ihr Geld als CVW-Zuwachssparen an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
Individuellen Zugriff vereinbaren
Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1
- Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 500,00 - 500.000,00 EUR |
Anlagedauer | 5 Jahre |
Mindestlaufzeit | 1 Jahr |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | bei Zinssatzwechsel |
Laufzeitjahr | Zinssatz |
---|---|
1. Jahr | 0,01 % p. a. |
2. Jahr | 0,01 % p. a. |
3. Jahr | 0,05 % p. a. |
4. Jahr | 0,05 % p. a. |
5. Jahr | 0,10 % p. a. |
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Kundenberater findet dieser für Sie die passende Anlageform entsprechend Ihrer Ziele und Wünsche.
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungssysteme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Die CVW-Privatbank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Da wir ein ehrliches und glaubwürdiges Bankgeschäft führen, werden unsere Konditionen regelmäßig auf das aktuelle Marktumfeld angepasst. So können wir Ihren als auch unseren Erfolg sicherstellen.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Wechsel auf den nächsthöheren Zinssatz.
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Sie können Ihr Geld bis zu fünf Jahre in CVW-Zuwachssparen anlegen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer CVW-Privatbank AG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre CVW-Privatbank AG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.